Cyber Resilience Act
Was NODE64 zur Vorbereitung auf den CRA beiträgt — und was es ausdrücklich nicht ist.
Die Fristen
Der Cyber Resilience Act gilt für Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen, die diese in der EU bereitstellen — unabhängig vom Sitz des Unternehmens. Er greift gestaffelt:
| Datum | Was gilt |
|---|---|
| 11.09.2026 | Meldepflicht für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Vorfälle: Frühwarnung binnen 24 Stunden, ergänzende Meldung binnen 72 Stunden, Abschlussbericht 14 Tage nach dem Sicherheitsupdate. |
| 11.12.2026 | Genügend notifizierte Konformitätsbewertungsstellen müssen verfügbar sein. |
| 11.12.2027 | Alle übrigen Anforderungen: Security by Design, technische Dokumentation, Stückliste (SBOM). |
Was NODE64 beiträgt
Vier Dinge, die der CRA von Ihnen verlangt und die NODE64 Ihnen abnimmt — nicht als Zusage der Konformität, sondern als Material dafür:
- Ein Inventar Ihrer Systeme: welche Pakete in welcher Fassung wo laufen, über die ganze Flotte hinweg.
- Die Schwachstellenlage dazu, aus den Sicherheitsmeldungen der Distributionen — mit Dringlichkeit aus den Ausnutzungslisten (EUVD, CISA KEV) und EPSS statt nur aus der Punktzahl.
- Nachweisberichte als PDF, auf Wunsch mit Audit-Zuschnitt: behobene Befunde, Rückfälle, Zeitraum, Umfang.
- Ein Kontoprotokoll, das festhält, wer wann was entschieden hat — auch die Entscheidung, ein Risiko zu akzeptieren.
Was NODE64 nicht ist
Das ist der wichtigere Abschnitt, und er steht deshalb hier und nicht im Kleingedruckten:
- Keine Konformitätsbewertung. Ob Ihr Produkt die Anforderungen erfüllt, stellen Sie fest oder eine notifizierte Stelle — kein Werkzeug kann das.
- Keine Rechtsberatung. Ob der CRA für Ihr Produkt überhaupt gilt, ob eine Ausnahme greift und welche Übergangsregel für bereits verteilte Fassungen gilt, ist eine Rechtsfrage. Wir beantworten sie nicht.
- Keine Meldung in Ihrem Namen. NODE64 meldet nichts an ENISA oder das BSI. Die Meldepflicht liegt bei Ihnen, und die 24-Stunden-Frist läuft für Sie.
- Keine Vollständigkeit. Erfasst wird, was über die Paketverwaltung installiert ist. Ein Tarball unter /opt, ein selbst gebautes Binary oder eine eingebettete Bibliothek stehen in keiner Paketliste — und damit auch in keinem unserer Berichte.
Und was wir selbst tun
Der Agent ist ein Produkt mit digitalen Elementen — der CRA gilt also auch für uns. Was daraus folgt, ist öffentlich:
- Zu jeder Fassung des Agenten eine Stückliste nach CycloneDX 1.6 (BSI TR-03183 Teil 2), mitsigniert wie die Binärdateien selbst: get.node64.de
- Dieselbe Abgleichsmaschine, die für Ihre Systeme arbeitet, läuft täglich über unsere eigenen Abhängigkeiten.
- Ein benannter Weg für Meldungen von außen, mit Zusagen, die wir halten können: Sicherheitslücken melden
Grundlage: BSI TR-03183, Verordnung (EU) 2024/2847.